Teilnahmebedingungen
§ 1 Teilnehmendenkreis
- Dieses Ferienprogramm richtet sich in an Kinder der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab 5 Jahren (bzw. ab Schulbeginn). Kinder, die nicht im Stadtgebiet wohnen, können gleichberechtigt am Ferienprogramm teilnehmen, wenn sie eine Schule in Leinfelden-Echterdingen besuchen, oder wenn mindestens ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit innerhalb des Stadtgebietes von Leinfelden-Echterdingen nachgeht.
- Kinder, die außerhalb von Leinfelden-Echterdingen wohnen, hier keine Schule besuchen und deren Eltern nicht in Leinfelden-Echterdingen erwerbstätig sind, können nachrangig am Ferienprogramm teilnehmen. Neben dem Teilnahmebetrag kann ein Aufschlag für auswärtige Kinder erhoben werden.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung wird über diese Homepage vorgenommen.
- Nachdem die einzelnen Veranstaltungen in den Koffer eingepackt wurden, müssen die Daten der buchenden Person und der Teilnehmenden vollständig und korrekt angegeben werden. Die Veranstaltungen werden den Teilnehmenden zugeordnet und verbindlich gebucht.
- Eine Buchung ist nur mit der Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten möglich, kann aber von anderen Personen ausgeführt werden.
- Bei einer kurzfristigen Platzvergabe über die Warteliste werden die Buchenden telefonisch informiert. Ist unter der angegebenen Telefonnummer niemand zu erreichen, wird der Platz an das nachfolgenden Kind auf der Warteliste vergeben
§ 3 Bezahlung
- Nach der verbindlichen Buchung der Programme bekommt der/die Buchende eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Wenn die Plätze sicher sind, folgt eine Rechnung.
- Die Buchung wird nur gültig, wenn der Teilnahmebeitrag bis spätestens zum angegeben Zahlungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer auf dem Konto des Stadtjugendrings Leinfelden-Echterdingen eingegangen ist. Barzahlung in der Geschäftsstelle des SJR ist ebenfalls möglich. Geht das Geld nicht rechtzeitig ein verfallen die Plätze. Die/der Buchende wird per E-Mail darüber informiert.
- Bei kurzfristiger Platzvergabe muss der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto des Stadtjugendrings überwiesen werden.
- Liegen wichtige, persönliche Gründe vor, die die Einhaltung des Zahlungsziels nicht ermöglichen, können Sie sich wegen eines Zahlungsaufschubs gerne mit uns in Verbindung setzen.
§ 4 Vergünstigungen mit dem Stadtpass
- Inhaber*innen eines Stadtpasses der Stadt Leinfelden-Echterdingen bekommen Ermäßigung bei den Ferienprogrammen des Stadtjugendrings. Der Stadtpass muss für den Zeitraum des Ferienprogramms Gültigkeit besitzen. Bei der Buchung muss die Nummer und der Gültigkeitszeitraum des Stadtpasses der Kinder angegeben werden. Liegt bei Buchung für ein Ferienprogramm keine gültige Stadtpassnummer vor, wird der reguläre Teilnahmebeitrag berechnet. Bei Vorlage des Stadtpasses bis Veranstaltungsbeginn wird der zu viel bezahlte Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
- Informationen über die Voraussetzung und Beantragung eines Stadtpasses der Stadt Leinfelden-Echterdingen gibt es bei den Bürgerämtern in den Rathäusern Leinfelden und Echterdingen sowie online unter www.leinfelden-echterdingen.de.
- Eine weitere Vergünstigungsmöglichkeit gibt es für die Gruppe der Leistungsempfänger*innen des Bildungs- und Teilhabepakets, das die Bundesregierung eingeführt hat für Familien, die Anspruch auf Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben. Wir informieren gerne über diese Möglichkeiten. Beratung dazu gibt es auch bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen (siehe oben) oder bei den entsprechenden Stellen, die die Leistungen auszahlen.
§ 5 Rücktritt
- Die Abmeldung einer/s Teilnehmer*in ist ausschließlich über das Stornoformular möglich.
- Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Teilnahmebeitrag zurücküberwiesen bzw. verrechnet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, die sich von 3,00 Euro bei einem Tagesprogramm bis 10,00 Euro bei einem Wochenprogramm beläuft.
- Bei einer Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird der Teilnahmebeitrag nur rückerstattet, wenn der Platz wiederbesetzt werden kann.
- Bei Veranstaltungen, die auf Grund einer zu geringen Teilnahmezahl abgesagt werden müssen, wird der komplette Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
- Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes prüfen wir im Einzelfall (und in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstalter), ob aus Kulanzgründen eine Erstattung des Teilnahmebetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € erfolgt.
§ 6 Veranstalter*innen
Für die Durchführung der Ferienprogramme sind ausschließlich die Veranstalter*innen verantwortlich.
§ 7 Programm
- Die Veranstalter*innen legen großen Wert auf ein pädagogisches Angebot, das auf die gesamte Dauer des Ferienprogramms ausgelegt ist. Gruppendynamische Prozesse spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund sind die angegebenen Uhrzeiten sowie die Bring- und Abholzeiten verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese als bindend anerkannt.
- Im pädagogischen Interesse aller Teilnehmenden können Kinder, die nicht das komplette Ferienprogramm teilnehmen, zukünftig ausgeschlossen werden.
- Die Programmbeschreibungen inkl. Abbildungen sind nicht verbindlich und werden ggf. aufgrund pädagogischer oder äußerer Gegebenheiten sowie den Wetterbedingungen angepasst.
§ 8 Kinder mit Assistenzbedarf
- Bei Kindern, die einen Assistenzbedarf haben, muss dieser bei der Anmeldung im entsprechenden Feld angegeben werden.
- Unterbleibt dies, können sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Falls keine geeignete Assistenz gefunden werden kann, ist eine Teilnahme am Ferienprogramm nicht möglich.
- Die Kosten für die Assistenz müssen durch die/den Buchende/n übernommen werden bzw. über die/den Buchende/n bei den entsprechenden Stellen abgerechnet werden.
- Im Falle einer Absage durch die/den Buchende/n - auch aus Gesundheitsgründen – müssen die Kosten für die Assistenz durch die/den Buchende/n übernommen werden.
§ 9 Allergien, gesundheitliche Besonderheiten, Medikamentengabe
- Sind die Teilnehmenden von gesundheitlichen Besonderheiten wie z.B. Allergien, ADHS ... betroffen, die für die Durchführung des Ferienprogramms relevant sind, müssen diese in den dafür vorgesehenen Feldern bei der Anmeldung angegeben werden.
- Bei Allergien oder Unverträglichkeiten sind die Aushänge der Speisepläne zu beachten und gegebenenfalls mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.
- Die Veranstalter verabreichen den Teilnehmenden nur dann Medikamente – auch Notfallmedikamente - wenn sie vor Programmbeginn von einem Erziehungsberechtigten dazu schriftlich eingewiesen wurden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung für die Medikamentengabe vorliegen.
- Der Stadtjugendring und die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die hieraus erfolgende Verabreichung oder nicht Verabreichung von Medikamenten – auch Notfallmedikamenten.
- Ist das gesundheitliche Risiko für die/den Teilnehmer*in zu groß, kann der/die Teilnehmer*in nicht am Programm teilnehmen.
§ 10 Infektionsschutz
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Teilnahme am Ferienprogramm gesetzlich untersagt ist, wenn die Teilnehmenden unter
- einer schweren Infektionskrankheit, die durch geringe Erregermengen verursacht wird z.B. Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, durch EHEC – Bakterien verursachter Brechdurchfall oder
- einer Infektionskrankheit, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft, z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Influenca, Meningokokken oder
- unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
§ 11 Verwendung von Bildmaterial
- Mit der Anmeldung wird gleichzeitig der Verwendung von Fotografien und Videoaufzeichnungen, die während dem Ferienprogramm entstehen und die angemeldete Person zeigen, zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Stadtjugendring Leinfelden-Echterdingen e. V. und der Veranstaltenden zugestimmt.
- Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich an ferien@sjr-le.de widersprochen werden.
- Der Widerspruch gilt ab dem Datum der Einreichung. Er hat keine rückwirkende Wirkung.